Auswahlkriterien / Bewertungsbogen

Jedes Projekt, das bei der Lokalen Aktionsgruppe Elm-Schunter zur Förderung eingereicht wird, unterliegt einer formellen und qualitativen Prüfung. Diese Prüfung und Bewertung erfolgt nach einem standardisierten Bewertungsbogen, der für alle Entscheidungen genutzt wird, bei investiven wie nicht-investiven Projekten ebenso wie bei Kooperationsprojekten. Es gelten überall die gleichen Auswahlkriterien. Neben fünf formellen und fünfzehn qualitativen Projektauswahlkriterien prüft der Bewertungsbogen die Einordnung des vorgelegten Projektes in das Regionale Entwicklungskonzept durch Zuordnung zu einem oder mehreren Handlungsfeldern.

Formelle Kriterien

Die fünf formellen Kriterien werden mittels eines abgestuften Prüfrasters geprüft, welches von „trifft voll zu“ bis „trifft gar nicht zu“ reicht. Kann eines der fünf formellen Kriterien nicht bewertet werden, wird das Projekt bis zur Beantwortung dieser Frage nicht zur Beurteilung an die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe weitergereicht. Die Projektverantwortlichen müssen die Unterlagen entsprechend nachbereiten oder sich bei einer späteren Wettbewerbsrunde erneut bewerben.

Die weiteren Abstufungen innerhalb der formellen Auswahlkriterien sind an entsprechende Multiplikatoren je nach Bewertungsgrad gekoppelt, so dass sich am Ende eine bestimmte Gesamtsumme für diesen Teilbereich ergibt.

Die Prüfung der formellen Kriterien erfolgt durch das Regionalmanagement und wird durch die Mitglieder der Steuerungsgruppe bestätigt.

Grad der Zielerreichung in das Regionale Entwicklungskonzept

In einem zweiten Bewertungsabschnitt erfolgt die Zuordnung des Projektes in die Entwicklungsstrategie des REK. Anhand der Projektbeschreibung muss jedes Projekt mindestens einem Teilziel in mindestens einem Handlungsfeld zugeordnet werden können, um den Mindestgrad der Zielerreichung benennen zu können. Je nach Zuordnung zu einem Handlungsfeld kann ein Projekt in diesem Bereich Punkte im Bereich von 5 bis 12 erhalten. Die unterschiedliche Höhe ergibt sich aus der Priorisierung der Handlungsfelder analog dem Aufbau der Entwicklungsstrategie (siehe Kapitel 6), so dass eine Zuordnung zu Handlungsfeld Nr. 1 die höchste Punktzahl ergibt und die Einordnung in das Handlungsfeld Nr. 6 die niedrigste. Lässt sich ein Projekt mehreren Handlungsfeldern zuordnen, so steigt der Zielerreichungsgrad bei der Umsetzung des REK und mit ihm auch die mögliche Punktzahl.

Die Prüfung des Zielerreichungsgrades erfolgt durch die gemeinsame Beratung zwischen Regionalmanagement und den Mitgliedern der Steuerungsgruppe zur Weiterempfehlung an die Mitgliederversammlung.

Qualitative Kriterien

Mit Hilfe von 15 weiteren qualitativen Kriterien können Qualität, Mehrwert und damit Höhe des Zielerreichungsgrades zum REK eines jeden Projektes ermittelt werden. Dabei wird der Grad der Zustimmung eines jeden Kriteriums mit Hilfe eines abgestuften Schemas von „sehr hoch“ bis „niedrig“ bewertet. Kriterien, die sich aufgrund der Projektbeschaffenheit nicht bewerten lassen, werden entsprechend als „nicht zu bewerten“ versehen, so dass jedes Projekt alle Prüfkriterien durchlaufen muss. Wie bei den formellen Kriterien gibt es auch hier entsprechend des ermittelten Zustimmungsgrades einen abgestuften Multiplikator.

Die Prüfung der qualitativen Kriterien erfolgt durch die gemeinsame Beratung zwischen Regionalmanagement und den Mitgliedern der Steuerungsgruppe als Empfehlung an die Mitgliederversammlung.

Als Summe der drei Bewertungsschritte ist eine Mindestpunktzahl von 20 Punkten zu erreichen, um als LEADER-Projekt ausgewählt werden zu können.

Auswahlverfahren

Die Projektbewertung stellt ein für alle Projekte gleiches, verbindliches Vorgehen dar und ist keine Einzelfallregelung. Im Ergebnis gibt es einen Vergleich sowie eine Priorisierung aller vorgelegten Vorhaben und Projekte, welche es ermöglicht, den Grad der Zielerreichung bei jedem Teilziel zu messen und bei nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Fördermitteln eine Empfehlung an die zuständige Bewilligungsbehörde abzugeben.

Der Bewertungsbogen wird auf der Webseite der LEADER-Region Elm-Schunter veröffentlicht, so dass potenzielle Projektverantwortliche vorab wissen, nach welchen Kriterien ihr Projekt bewertet werden wird (siehe Geschäftsordnung § 2 Abs. 8).

Unter Berücksichtigung der Ladungsfristen (siehe Geschäftsordnung § 5 Abs. 4) werden den Mitgliedern der Lokalen Aktionsgruppe Elm-Schunter die Projektsteckbriefe der eingereichten Projekte zur Vorabinformation rechtzeitig übersandt. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wird über die eingereichten Projekte und deren anhand des Bewertungsbogens erfolgten Empfehlung einzeln beraten. Hieraus resultiert eine entsprechende Prioritätenliste, die die jeweils zu einem Stichtag (siehe Kapitel 11.3) eingereichten Projekte nach Höhe der erreichten Punktzahlen in eine entsprechende Reihenfolge bringt. Sollten mehr Projekte zu einem Stichtag eingereicht werden, als die innerhalb des entsprechenden Teilziels/Handlungsfeldes vorgegebenen Zielgrößen es vorsehen bzw. als das für diesen Aufruf zur Verfügung stehende Fördermittelbudget es zulässt, entscheidet der Platz auf der Prioritätenliste über die Möglichkeit einer Förderung.

Diese Prioritätenliste wird zusammen mit dem Protokoll zur Projektauswahl und Aufstellung der Prioritätenliste auf der Internetseite der LEADER-Region Elm-Schunter veröffentlicht (siehe Geschäftsordnung § 2 Abs. 8). Sollten Projekte durch die Mitglieder der Lokalen Aktionsgruppe abgelehnt werden, so werden die Projektverantwortlichen schriftlich darüber informiert. Mit diesem Verfahren ist die Transparenz der Entscheidungsprozesse dokumentiert und sichergestellt. Ein positiver Beschluss der Lokalen Aktionsgruppe Elm-Schunter ist die Voraussetzung für die Förderung einzelner Projekte zur Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzeptes.

Sind Projektverantwortliche zugleich auch Mitglied in der Lokalen Aktionsgruppe, dürfen sie nicht an den Beratungen und bei der Bewertung ihres Projektes mitwirken. Von dieser Regelung ausgenommen sind die kommunalen Projektträger, die kein Eigeninteresse verfolgen, sondern im Auftrag ihrer Gemeinde handeln (siehe Geschäftsordnung § 5 Abs. 9).