2023 beginnt die neue EU-Förderperiode für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Daraus ergeben sich Änderungen, die die Neufassung von Förderrichtlinien erfordern.
Mit den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendung zur integrierten ländlichen Entwicklung – ZILE 2023–“ wird die bisherige, erfolgreiche Richtlinie für Niedersachsen fortgeschrieben. Sie wird zum 01.01.2023 in Kraft treten. Die Veröffentlichung im Niedersächsischen Ministerialblatt erfolgt vorher.
Die aktuell bereit gestellte Entwurfsfassung der ZILE-Richtlinie bildet die Grundlage für die Antragstellung zum Stichtag 30.09.2022. Angesichts des von der EU-Kommission um ein Jahr verkürzten Umsetzungszeitraums (n+2) ist es das Ziel, nach der Genehmigung des ELER-Förderprogramms durch die EU-Kommission zeitnah neue Vorhaben zu bewilligen.
Die wichtigsten Änderungen der neu gefassten ZILE-Richtlinie sind:
• Keine Förderung der Umsatzsteuer außer bei Kommunen und Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigung.
• Anhebung der Fördersätze für private Antragsteller in den Maßnahmen Dorfentwicklung und Basisdienstleistungen um 10 Prozentpunkte.
• Der Antragsstichtag wird künftig immer der 30.09. eines Jahres sein.