Im Rahmen der „Förderung der Digitalisierung“ stellt das Niedersächsische Ministerium für Wissenschaft und Kultur Zuschüsse für die Einführung und Verbesserung der digitalen Infrastruktur und der IT-Sicherheit zur Verfügung. Die Förderung soll den Kultureinrichtungen die Möglichkeit geben, ein attraktives, zeitgemäßes und zukunftsfähiges Kulturangebot vorzuhalten.
Zuwendungsempfänger sind kleine Kultureinrichtungen und -vereine mit Sitz im Fördergebiet der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz (Landkreise Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel sowie die Städte Braunschweig und Salzgitter), die überwiegend Zwecke der Förderung von Kunst und Kultur verfolgen und ein regelmäßiges für die breite Öffentlichkeit zugängliches Kulturangebot vorhalten. Dazu gehören Heimatvereine, Amateurtheater, Freilichtbühnen, freie professionelle Theater, nichtstaatliche Museen, soziokulturelle Einrichtungen, Kunstvereine, Kunstschulen, Musikvereine, Musikschulen, Musikzentren und vergleichbare Einrichtungen. Antragsberechtigte dürfen in der Regel über nicht mehr als drei Vollzeitstellen (diese Zahl kann auch auf mehrere Teilzeitstellen verteilt sein) verfügen.
Gefördert werden Ausgaben für Investitionen zur Digitalisierung sowie Verbesserung der IT-Sicherheit. Dabei muss es sich jeweils um ein Exemplar oder mehrere Exemplare derselben Hard- oder Software handeln. Zuwendungsfähig sind: Informations- und Kommunikationstechnik-Grundausstattungen, technische sowie mobile Ausstattung für den Aufbau digitaler Infrastruktur (Access-Points, WLAN-Verstärker etc.), Ausgaben zur Installation der technischen und digitalen Infrastruktur, Anschaffungen von Software sowie der einmalige Erwerb von entsprechenden Nutzungslizenzen, Ausbau von Serverkapazitäten, Maßnahmen für IT-Sicherheit, Datensicherheit und Datenschutz, digitale Veranstaltungstechnik, digitale Assistenzsysteme.
Eine Förderung erfolgt ab einer Mindestantragssumme von 4.500 Euro, maximal können 25.000 Euro gewährt werden. Die Förderung soll in der Regel 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht überschreiten. Anträge können bis zum 30.09.2022 bei der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz gestellt werden.
Quelle: Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz