Vorbehaltlich des noch durch die EU zu beschließenden GAP-Strategieplans teilte das Nieders. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit, dass unser neues Regionales Entwicklungskonzept (REK) für den Förderzeitraum 2023-2027 anerkannt werden kann. Damit steht die Fördergrundlage für die kommenden Jahre
Anerkennung des neuen REK
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